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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Nebenleistung

Ein Verein hat auf dem Dach des Vereinsgebäudes eine PV-Anlage. Der „Eigenverbrauch“ erfolgt nicht durch den Verein, sondern durch den Pächter der Vereinsgaststätte. Die Verpachtung der Vereinsgaststätte erfolgt zzgl. 7 % USt. Frage: Handelt es sich bei der Stromlieferung an den Pächter um einen eigenständigen Umsatz – 19 % USt? Oder ist dies eine Nebenleistung zur Haupttleistung und auch mit 7 % USt abzurechnen?
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