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Vermietung,kurzfristig

Eine Mandantin (umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin) hat ihre Immobile für zwei Tage an ein Filmteam vermietet. Das Honorar betrug ca. 1.500 €. Da die Mandantin umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin ist, ist die Kleinunternehmerregelung auf die Einnahme nicht anwendbar. Daher stellt sich für mich die Frage, ob die Einnahme grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist? Kurzfristige Vermietung?
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