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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Nebenleistung

Die Grundstücksgemeinschaft G vermietet ein Bürogebäude an die A-GmbH. Die A-GmbH tätigt ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze (u.a. vermietet die GmbH eine Etage inkl. Umsatzsteuer an andere umsatzsteuerpflichtige Unternehmer weiter). Die Grundstücksgemeinschaft hat zur Umsatzsteuer optiert und stellt die Miete zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung. Bisher (2016 bis heute) wurden auch die Nebenkosten (Strom, Wasser, Kanal, Müll und Gebäudeversicherung) mit Umsatzsteuer der GmbH in Rechnung gestellt. Frage: Sind die Nebenleistungen im Jahr 2022 inkl. Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen? Wären die Jahre 2016 bis 2021 evtl. zu korrigieren?
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