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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Unterrichtsleistung

Mein Mandant hat in Deutschland eine Heilpraktikerschule (§ 4 Nr. 21 UStG, steuerbefreit) und eine Heilpraktikerpraxis (§ 4 Nr 14 UStG, steuerbefreit). Der Mandant hält nun in Island und Kroatien Seminare für ca. vier bis fünf Personen. Die Flüge organisieren und zahlen die SchülerInnen selbst, die Übernachtung besorgt und zahlt mein Mandant und bekommt den Anteil der SchülerInnen bezahlt (kein Gewinn, aber Einkünfte). Des Weiteren übernimmt mein Mandant die Miete für das Auto im Ausland und bekommt auch hier anteilig die Kosten pro Kopf geteilt zurück (Mandant + vier SchülerInnen, d.h., 4/5 werden erstattet). Die Buchungen der Übernachtungen erfolgen von Deutschland aus, Mietautos werden vor Ort gemietet. Wie sieht hier der umsatzsteuerliche Sachverhalt aus, wenn Mandant Kleinunternehmer ist bzw. wenn er kein Kleinunternehmer ist, für sonstige Umsätze wie Supervisionen?
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