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Gelangensbescheinigung,Posteinlieferungsschein

Unser deutscher Kunde, eine GmbH, liefert Leder an Kunden im EU-Ausland (B2B). Hierbei handelt es sich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Als Gelangensbestätigung wurde in der Vergangenheit Folgendes verwendet: Es wurden die Zustellbelege der Speditionen und Postunternehmen den Rechnungen zugeordnet und zusammengeheftet. 1. Ist das als Gelangensbestätigung ausreichend? 2. Falls ja, müssen die Zustellbelege dauerhaft den Rechnungen zugeordnet werden, oder ist es ausreichend, dass die Möglichkeit besteht, die Zustellbelege den Rechnungen zuordnen zu können und dies bei Bedarf zu tun?
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