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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Gewerblichkeit

Ein Arzt möchte sein nicht voll ausgelastetest DVT-Gerät (Röntgengerät) einem anderen Arzt, der hiermit Röntgenaufnahmen für seine Patienten erstellen will, entgeltlich überlassen. Hierzu soll jede einzelne Nutzung separat abgerechnet werden („pay-per-use“-Modell). Fragen: 1. Ist die Nutzungsüberlassung des Röntgengeräts umsatzsteuerpflichtig? 2. Ist die Nutzungsüberlassung als gewerbliche Betätigung einzustufen und hierfür eine eigene Gewinnermittlung, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung einzureichen? 3. Ergibt sich möglicherweise ein Abfärbeproblem (Einstufung der selbständigen Einkünfte als Arzt als gewerbliche Einkünfte)?
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