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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Anzahlungsbesteuerung

Mein Mandant hat bei dem Unternehmen A eine Photovoltaik-Anlage auf seinem privaten EFH in Auftrag gegeben (ca. 12 kWp Nennleistung). Die PV-Module sollen noch dieses Jahr von einem von A als Subunternehmer beauftragten Dachdecker auf dem Dach montiert werden. Eine Inbetriebnahme der Anlage sowie eine Schlussrechnung des A wird erst im Jahr 2023 erfolgen. A möchte nun von meinem Mandanten eine Anzahlung zzgl. 19 % USt haben. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes ist vorgesehen, dass „mit Wirkung ab dem 01.01.2023“ private PV-Anlagen im Rahmen der ESt und der USt steuerbefreit sein sollen. Die Schlussrechnung des A wird im Jahr 2023 und nach den vorgesehenen neuen Regelungen ohne USt erfolgen. Allerdings hat mein Mandant ja schon USt (VoSt) auf die im Jahr 2022 auch tatsächlich geleistete Anzahlung geleistet. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: Erfolgt die Schlussrechnung des A nach Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2023 in Gänze ohne USt oder nur auf den „Restbetrag“ nach Abzug der bereits erhaltenen Anzahlung? Und erhält mein Mandant die bereits im Jahr 2022 geleistete Vorsteuer wieder zurück? Wie muss A hier korrekt im Jahr 2023 die Rechnung ausstellen?
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