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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Unterrichtsleistung

Eine Kundin hat ihr Aufgabenfeld ein wenig erweitert und macht bei Pflegediensten Erste-Hilfe-Kurse, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen jährlich gefordert werden. Der Pflegedienst (Arbeitgeber) beauftragt die Mandantin, dies durchzuführen. In den Kursen werden folgende Szenarien theoretisch und praktisch durchgespielt: Modul 1 = allg. Notfallmanagement (Eigenschutz, Diagnostik, Notruf) Modul 2 = Herzinfarkt, Schlaganfall, Atemnot, Hypoglykämie Modul 3 = der bewusstlose Patient (Auffinden eines bewusstlosen Patienten, stabile Seitenlage inkl. Praxis) Modul 4 = Reanimation (Auffinden eines bewusstlosen Patienten, HLW-Einhelfermethode inkl. Praxis, AED). Es gibt als Abschluss eine Teilnahmebescheinigung! Die Pflegedienste bzw. auch die Ärztekammer sind umsatzsteuerbefreit. Kann die Leistung steuerfrei abgerechnet werden? Welche Nachweise müssen hierzu vorliegen?
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