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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Betreuung

SACHVERHALT: Unsere Mandantin ist in BaWü selbständig tätig - hat jedoch keine Ausbildung im Gesundheitsbereich, ist jedoch seit einigen Jahren auch im stationären Bereich als Betreuungsassistentin § 87 b - Demenzbetreuung tätig. |Qualifikation|: - Fortbildung zur Senioren-Assistenz Plöner Modell im häuslichen Bereich - Hospizausbildung Celler Modell - Betreuungsassistenz § 87b - landesrechtlich nicht nach § 45 a SGB XI anerkannt oder zugelassen |Tätigkeitsgebiete|: - Gesellschafterin Demenzerkrankter zur Entlastung/Vertretung des Angehörigen - Begleitung zu Arzt, Ämter, Kirche, Veranstaltungen, Ausflug, kulturelle Veranstaltungen, Spaziergang - Gespräche Senior/Angehörige - Post und Formularhilfe - Bewegungsübungen zum Erhalt der Alltagskompetenz, Gedächtnistraining - Vorlesen Zeitung, Buch, Bibel - Besucher empfangen und versorgen - Kleine hauswirtschaftliche Tätigkeiten >> die Tätigkeiten würde ich als niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsleistungen ansehen Sie erhält für die Tätigkeit Zahlungen direkt von den Pflegekasse (Entlastungsbetrag) direkt vom Kunden (auch bei Verhinderungspflege) FRAGE: Inwiefern sind die Beträge von der Umsatzsteuer befreit? Reicht hierfür der Nachweis der Bedürftigkeit der Kunden durch Pflegegrad o.ä. oder sind hierfür weitere Voraussetzungen erforderlich?
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