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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Versicherungsvertrag

DIe Steuerpflichtigen betreiben eine GmbH und vermitteln Finanz- und Versicherungsprodukte im Rahmen der §§ 34f und 34d GewO. 80 % der Umsätze werden durch sog. Overheadprovisionen verdient: Durch eine starke Sociel-Media-Präsenz werden freie Makler an- bzw. abgeworben und an Vertriebsgesellschaften (Maklerportal als Plattform für die verschiedenen Finanz- und Versicherungsprodukte) vermittelt. Hierfür erhält die GmbH die sog. Overheadprovision in Höhe von 1–4 % des steuerfreien Verischerungsvermittlungsumsatzes. Der vermittelte Makler ist formal selbständig und steht in keiner Rechtsbeziehung zu der GmbH. Die Auszahlung seitens der Maklerplattform erfolgt in Form einer Gutschrift ohne Ausweis von Umsatzsteuer. Ausgewiesen wird nicht der eigene, sondern der vermittelte Umsatz multipliziert mit dem Overhead-Prozentsatz. DIe eigenen Umsätze werden mit dem höheren Prozentsatz provisioniert. Ist diese Overhead-Gutschrift umsatzsteuerbefreit? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Wie sähe der Sachverhalt aus, wenn die GmbH die Makler aktiv coached und dann von den Maklern eine direkte Beteiligung an der Vertriebsprovision erhält?
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