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Grundstücksverkauf,Grunderwerbsteuer,Bauerrichtungskosten

Ein Bauunternehmen ist Eigentümer eines Baugrundstücks, auf dem ein Mehrfamilienhaus für Wohnzwecke errichtet und verkauft werden soll. Variante A: Das Bauunternehmen schließt mit dem Käufer einen Grundstückkaufvertrag für das fertige Grundstücksobjekt (mit Gebäude) ab. Bauherr ist also das Bauunternehmen. Das Gebäude wird allerdings erst nach notariellem Kaufabschluss errichtet. Variante B: Das Bauunternehmen verkauft nur das unbebaute Grundstück und baut für den neuen Eigentümer das Mehrfamilienhaus als Generalunternehmer. Fragen zur Umsatzsteuer: Variante A: Für den Bau des Wohngebäudes ist sowohl eine Option zur Umsatzbesteuerung als auch der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die Veräußerung des Objekts erfolgt anschließend ohne Umsatzsteuer. Korrekt? Variante B: a) Verkauf Grund und Boden ohne Umsatzsteuer. b) Die Bauleistungen als GU werden dem Käufer „normal“ einschließlich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und das Bauunternehmen hat Vorsteuerabzug aus den Materialrechnungen. Folge: Variante B ist für den Bauunternehmer günstiger. Ergänzung: Besteht die Gefahr, dass bei Variante B auch die Bauleistungen für das Gebäude neben dem Verkauf des G+B der Grunderwerbsteuer unterliegen („Bauträger“)? Und könnte dann auch der Vorsteuerabzug wegfallen, weil es sich dann insgesamt um ein der Grunderwerbsteuer unterliegendes Geschäft handeln würde?
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