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Share Deal,§ 4 Nr. 28 UStG

Ich betreue einen Arzt, der eine Praxis eröffnen möchte. Seine künftigen Leistungen sind nach § 4 Nr. 14a UStG steuerfrei. Es gibt bereits Räume, die von einer MVZ-GmbH, die voraussichtlich ebenfalls steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14a UStG ausgeführt hat, genutzt wurde. Die GmbH befindet sich in Liquidation, sie führt keine Tätigkeiten mehr aus. Mein Mandant möchte nun vom Liquidator einzelne Wirtschaftsgüter (Behandlungsstuhl, Einrichtung usw. ...) kaufen. Mein Mandant möchte bewusst keinen Share Deal machen. Es sollen nur einzelne Gegenstände gekauft werden. Folgende umsatzsteuerliche Fragen stellen sich nun: 1) Muss mein Mandant auf den Kaufpreis von 100.000 € noch Umsatzsteuer bezahlen? 2) Fällt die Veräußerung der einzelnen Gegenstände unter § 1 Abs. 1a UStG, nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (Patientenstamm ist nicht mehr vorhanden)? 3) Ist die Veräußerung nach § 4 Nr. 28 UStG steuerfrei?
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