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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vortragstätigkeit

Unser Mandant ist ein Verein/Verband privatrechtlicher Natur. Er ist anerkannter Träger der Erwachsenenbildung, im Folgenden genannt X e.V. Er ist Veranstalter von Bildungsveranstaltungen in der Region. Hierzu wird immer wieder auch eine Kooperation mit den Ortsverbänden (gleicher Verband) vor Ort eingegangen. Der X e.V. bezahlt vollständig die/den Referenten/in und dessen Fahrtkosten. Bislang werden pro Teilnehmerdoppelstunde 50 Prozent des Referenten (zuzüglich Fahrtkosten) von max. 45 € übernommen. Die restlichen 50 Prozent der Honorarkosten (ohne Fahrtkosten) werden dem jeweiligen Ortsverband in Rechnung gestellt. Das Verfahren ist wie folgt: Es wird die Gesamtrechnung für Referent/-in + Fahrtkosten gezahlt (z.B. 272 € Eltern-Kind-Nachmittag auf dem Bauernhof des Kreisverbands). Da die Veranstaltung zwei Teilnehmerdoppelstunden dauert, werden 2 x 45 € in Abzug gebracht und insgesamt eine Rechnung dem Kreisverband i.H.v. 182 € in Rechnung gestellt. Hierzu folgende Fragen: Handelt es sich bei der Einnahme i.H.v. 182 € aus Ihrer Sicht um eine umsatzsteuerfreie Einnahme für Bildungsarbeit im Rahmen des § 4 Nr. 22 lit. a bzw. b) UStG, oder handelt es sich um eine Verrechnung zwischen X e.V. und dem Ortsverband, die grundsätzlich steuerpflichtig wäre und auf die Kleinunternehmerregelung anzurechnen ist? Kann das Verfahren so bleiben, oder wie muss es umgestellt werden, damit es sich eindeutig um eine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung handelt?
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