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§ 4 Nr. 16 UStG,Hilfeleistung im Haushalt,Pflegedienst

Meine Mandantin ist vom KSV Sachsen anerkannt für die Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten (Betreuungsverordnung – BetrAngVO). Sie rechnet mit allen Krankenkassen die Leistungen für die Hilfe im Haushalt und Verhinderungspflege umsatzsteuerfrei ab. Nun hat sie einen Auftrag von der A Versicherung erhalten. Es handelt sich um eine Kostenübernahme für Hilfs- und Pflegeleistungen wie Einkaufsservice und Wohnungsreinigung. Der Leistungsempfänger hatte einen Unfall und benötigt Hilfe, da er die Tätigkeiten ohne Hilfe nicht ausführen kann. Nun ist die Frage, ob diese Leistungen gegenüber der A Versicherung auch unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG fallen?
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