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Heilbehandlung,Physiotherapeut,ärztliche Verordnung

Wie sind folgende Sachverhalte umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? 1. Ärztliche Verordnung für physiotherapeutische Leistung liegt vor. Danach möchte der Patient auf eigene Kosten noch weitere Behandlungen (für dieselbe Erkrankung) in Anspruch nehmen (sog. Selbstzahlerleistungen). Ob innerhalb eines Jahres eine weitere Verordnung für dieselbe Erkrankung vorgelegt wird, ist unklar. 2. Ärztliche Verordnung für physiotherapeutische Leistung liegt vor. Danach möchte der Patient auf eigene Kosten noch weitere Behandlungen (für eine andere Erkrankung) in Anspruch nehmen (sog. Selbstzahlerleistungen). 3. Ärztliche Verordnung für physiotherapeutische Leistung liegt nicht vor. Patient möchte auf eigene Kosten Behandlungen in Anspruch nehmen (sog. Selbstzahlerleistungen). Handelt es sich bei diesen Erlösen um steuerfreie oder steuerpflichtige Einnahmen?
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