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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Versicherung

Ein von uns betreutes Autohaus vermittelt über einen Drittanbieter Garantien. Hierbei wird die Rechnung auf unseren Mandanten (mit Versicherungssteuer) ausgestellt und unser Mandant berechnet diese dann an die Kunden ohne Versicherungssteuer und ohne Umsatzsteuer weiter. Geht unser Mandant hier richtig vor, oder muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
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