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Einrichtung,Alltagsbetreuung,Einzelunternehmer

Mein Mandant betreibt eine gewerbliche Tätigkeit als Alltagsbetreuer (Einzelunternehmer). Gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. g UStG können Umsätze als Alltagsbetreuer von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn diese ein Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI darstellen. Des Weiteren wird in Abschn. 4.16.5 Abs. 13 UStAE definiert: „Umsätze von Einrichtungen sind nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe g UStG steuerfrei, soweit sie Leistungen erbringen, die landesrechtlich als Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt oder zugelassen sind.“ Hier wird allerdings nicht definiert, was unter einer Einrichtung zu verstehen ist. Stellt ein Einzelunternehmer in diesem Sinne eine Einrichtung dar, und kann dieser die Steuerbefreiung beanspruchen?
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