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Aufwandsentschädigungen,Ehrenamt,§ 4 Nr. 26 UStG

Unser Mandant ist nebenberuflich und ehrenamtlich als Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins tätig. Er erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 2.000 €. In der Satzung ist Folgendes geregelt: „Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Sie dürfen lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten, deren Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.“ Unterliegen diese Zahlungen der Umsatzsteuer?
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