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Krankentransporte,Steuerfrei

Fahrdienst F befördert für eine Behindertenorganisation geistig und körperlich Behinderte in speziell dafür eingerichteten Fahrzeugen (VW Crafter). Er befördert auch Rollstuhlfahrer, diese aber i.d.R. zusammen mit Nicht-Rollstuhlfahrern. Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17b UStG, für die anderen Passagiere nicht. F berechnete bisher für solche „Sammeltransporte“ immer alles mit 7 % Umsatzsteuer, weil die Rollstuhlfahrer deutlich in der Minderheit sind und eine getrennte Abrechnung kompliziert ist. Frage: Ist er verpflichtet, die Entgelte zu trennen?
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