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Schwimmbad,Verein,§ 4 Nr. 12 UStG

Unsere Mandantin betreibt eine Praxis für Physiotherapie in von ihrem Mann angemieteten Räumen. Neben einem Turnraum wird auch ein Schwimmbad (Wasserbecken) angemietet. Dieses Wasserbecken wird gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr von 30 € je Stunde von der Physiotherapie an einen Verein überlassen. Es stellt sich nun die Frage nach der Befreiung dieser Untervermietung nach § 4 Nr. 12 UStG. Die Vermietung von Sportanlagen (Schwimmbädern) wäre u.E. steuerpflichtig, wobei hier ggf. die Ermäßigung in Betracht kommt.
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