Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuerbefreiung,Betriebsstätte

Eine Gesellschaft nach luxemburgischen Recht (Lux S.a.r.l.) mit Sitz/Geschäftsleitung in Luxemburg betreibt einen (Internet-)Handel. Da die Gesellschaft keine eigenen Lagerflächen hat, werden die Artikel teilweise direkt an Kunden in das europäische Ausland (vorwiegend EU und Schweiz) versandt, aber für viele Artikel wurde auch ein Logistiker in Deutschland (Sitz und Lagerfläche) beauftragt, die Artikel zunächst einzulagern und dann an den Endkunden zu liefern. Endkunden sind sowohl Unternehmen als auch Nichtunternehmer. Es ist die Frage zu beantworten, welche umsatzsteuerlichen Registrierungs- und Meldepflichten die luxemburgische Gesellschaft in Deutschland hat, wenn an deutsche Unternehmer und Nichtunternehmer geliefert wird. Die Gesellschaft tritt heute mit der luxemburgischen USt-IdNr. auf. Gibt es Registrierungs- und Meldepflichten in Deutschland, wenn an ausländische Unternehmen und Nichtunternehmer (EU und Schweiz) geliefert wird? Ferner wäre m.E. die Frage zu klären, unter welchen Umständen das Lager als umsatzsteuerliche Betriebsstätte anzusehen ist.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen