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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Musikschule

Es stellt sich folgende Fragestellung: Ein Musikverein bildet Jungmusikanten aus. Hierzu wurde eine Musikschule beauftragt, den entsprechenden Unterricht zu halten. Nun zahlen die Jungmusikanten „einen Anteil“ an den Ausbildungskosten an den Musikverein. Dieser wiederum bezahlt die Musikschule. Der Musikverein trägt den Differenzbetrag zwischen Kostenerstattung und tatsächlichen Kosten der Musikschule. Zwischen den Jungmusikanten und der Musikschule besteht kein Vertragsverhältnis, somit liegt m.E. kein durchlaufender Posten vor. Ist nun jedoch die Ausbildungsvergütung, welche die Jungmusikanten bezahlen, ein umsatzsteuerbarer und umsatzsteuerpflichtiger Vorgang, oder gilt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG?
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