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§ 9 UStG,Verzicht auf Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG,Ausschlussumsätze des Mieters

Unsere Mandantin, die A GbR, besitzt ein bebautes Grundstück. Weitere Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. Für diese GbR wird eine Anlage V für Vermietungseinkünfte erstellt. Bei dem bebauten Grundstück mit Gebäude handelt es sich um ein Restaurant mit zugehörigen Hotelzimmern. Die GbR verpachtet das Objekt mit USt., Option nach § 9 UStG, an einen Pächter, der dieses betreibt. Jetzt möchte der Pächter zwei Räume als Werks- bzw. Dienstwohnung nutzen. Frage: Erfolgt die Vermietung weiterhin mit USt. für das gesamte Objekt? Oder ist für die Werks- bzw. Dienstwohnung die Option nach § 9 UStG nicht möglich?
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