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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Grenzüberschreitende Beförderung

Unser Mandant ist ein Transportunternehmen und führt per Eisenbahn diverse Transportleistungen durch. Die Transportleistungen stehen häufig in Verbindung mit der Ein- oder Ausfuhr, wobei jedoch ebenso häufig der Transport von unserem Mandanten nur auf einer Teilstrecke (die letztendlich zur Ein- oder Ausfuhr führt) übernommen wird. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob auch die Beförderung auf Teilstrecken ausschließlich in Deutschland oder ausschließlich im EU-Ausland unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 UStG fallen kann. Uns ist klar, dass § 4 Nr. 3 UStG vorliegend immer nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn unser Mandant Transportleistungen an einen deutschen Unternehmer erbringt. Weiterhin geht u.E. eindeutig aus dem UStAE hervor, dass auch die Beförderung auf einer Teilstrecke von Deutschland in das EU-Ausland (und umgekehrt) sowie auf einer Teilstrecke im EU-Ausland (oder umgekehrt) unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 UStG fallen kann. Wie ist es jedoch mit den Teilstrecken ausschließlich innerhalb der EU oder ausschließlich innerhalb von Deutschland? Auf den Beleg- und Buchnachweis brauchen Sie nicht eingehen.
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