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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Pflegeleistungen

Unser Mandant ist ein Verein, welcher Menschen mit einer psychischen Erkrankung sowie deren Angehörige begleitet, berät und betreut. Nun kam eine Anfrage von der örtlichen Fachhochschule, ob unser Mandant die psychisch kranken Studenten/Studentinnen betreuen würde. Dafür benötigt die Fachhochschule eine Rechnung. Kann der Verein hier eine Rechnung stellen? Wird der Verein dadurch umsatzsteuerpflichtig (ggf. bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze)?
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