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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Unsere Mandantin ist Apothekerin und hat mit vorbereitenden Tätigkeiten (Bereitstellung Impfdosen) in einem Impfzentrum ausgeholfen und hierfür ein Honorar erhalten. Unsere Mandantin hat selbst keine Impfdosen verabreicht. Frage: Ist dieses Honorar nach § 4 Nr. 14 lit. a) UStG als „ähnlich heilberufliche Tätigkeit“ umsatzsteuerfrei?
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