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innergemeinschaftliche Lieferung,Ende Durchschnittssatzbesteuerung,§ 15a UStG

Es geht um die geplante Veräußerung eines Traktors nach Polen. Der Erwerb erfolgte ohne Vorsteuerabzug vor zehn Jahren innerhalb der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 24 UStG, und der Traktor wurde ausschließlich zu landwirtschaftlichen Umsätzen verwendet. Im vergangenen Jahr überschritt der Landwirt die 600-T€-Grenze, weshalb er nun regelbesteuert ist. Eine §-15a-UStG-Korrektur scheidet aufgrund des alten Traktors aus. Frage: Ist es richtig, dass der Mandant den Traktor jetzt umsatzsteuerfrei nach § 6a UStG fakturiert, wenn der Unternehmer in Polen ein regelbesteuernder Unternehmer ist?
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