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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

Ein Steuerpflichtiger beabsichtigt in Deutschland das Mining von Kryptowährungen (Bitcoin). Wenn er die entstandenen Bitcoins veräußert, muss er die Leistungen dann mit deutscher Umsatzsteuer abrechnen? Wie ist die Sachlage zu beurteilen, wenn der Steuerpflichtige lediglich die Hardwarestruktur für andere zum Mining von Kryptowährung zur Verfügung stellt? Wie sieht es bei oben genannten Varianten mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus?
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