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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Ausbildung Drohne

Unser Mandant stellt folgende Frage: Ich schule und prüfe Mitglieder von Feuerwehren (Behörde – BOS) im Bereich Drohnen (unbemannte Fluggeräte). Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften werden vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geleitet und ausgesprochen und über dritte anerkannte Prüfstellen durchgeführt. Die Feuerwehrleute benötigen für den Einsatz einer Drohne eine Ausbildung sowie die vom LBA vorgeschriebenen Prüfungen. Ist es möglich, dass hier eine Befreiungsmöglichkeit bzgl. der USt greift?
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