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§ 4 Nr. 16 UStG,Personalgestellung

Meine Mandanten, zwei Pflegedienst-GmbHs, möchten sich gegenseitig je nach Bedarf Pflegekräfte entgeltlich zur Verfügung stellen. Beide Pflegedienste sind mit ihren pflegerischen Leistungen gem. § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen sie nicht. Die „geliehenen“ Pflegekräfte werden also auch nur für umsatzsteuerfreie Leistungen eingesetzt. Ist die Überlassung der Pflegekräfte zwischen diesen beiden GmbHs eine umsatzsteuerpflichtige Leistung?
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