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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Verein der Wohlfahrtspflege

Eine Verein der Wohlfahrtspflege betreibt eine Möbelkammer mit gebrauchten Möbeln, um Menschen mit einem geringen Einkommen zu günstigen Möbeln zu verhelfen. Die Kunden sind entweder persönlich bekannt oder werden gefragt, ob ihr Monatseinkommen unter 1.000 € liegt. Wenn das der Fall ist (eine Prüfung und Dokumentation der Einkommenshöhe erfolgt nicht), wird der Name des Kunden mit dem Datum, der Bezeichnung der Ware und dem Preis in eine Liste eingetragen. Umsätze an nicht begünstigte Personen sind grundsätzlich möglich, fallen aber kaum an. Im Laden arbeiten zudem Menschen, die selbst zum begünstigten Personenkreis gehören (ehrenamtlich oder gering verdienend). Es handelt sich um einen Zweckbetrieb des Vereins, also ist zumindest der begünstigte Umsatzsteuersatz anwendbar. Ist auch eine grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung gegeben, z.B. nach § 4 Nr. 18 UStG?
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