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Umsatzsteuerbefreiung,Fahrschulunterricht

Meine Mandantin betreibt mehrere Fahrschulen an verschiedenen Standorten. Neben der klassischen Fahrschulausbildung (Klasse B) werden auch diverse Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung angeboten, Klassen C, CE, D, DE usw. Diese Leistungen werden immer als umsatzsteuerfreie Leistungen gem. der o.a. Vorschrift erfasst. Dagegen werden die Leistungen der Fahrschulausbildung Klasse C1 als umsatzsteuerpflichtige Leistungen erfasst, da es sich nicht um einen spezialisierten Unterricht handelt. Wie der Geschäftsführer meiner Mandantin mir mitteilte, würden viele Konkurrenzunternehmen diese Leistungen jedoch als umsatzsteuerfreie Leistung abrechnen. Somit hat meine Mandantin mit Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, gegenüber den Konkurrenzunternehmen einen Preisnachteil von zzt. 19 %. Ich sehe zzt. keine Möglichkeit, wenn ich die Kommentare zu dieser Vorschrift lese, diese Leistungen als umsatzsteuerfreie Leistungen zu deklarieren. Ich hätte gerne einmal Ihre Meinung dazu gehört.
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