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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Innergemeinschaftliche Lieferung

Ein Mandant betreibt einen Einzelhandel in Deutschland. Ein Händler mit deutscher Anschrift und deutschem Firmensitz bestellt bei ihm unter Vorlage einer österreichischen USt-ID. Die Ware wird von meinem Mandanten nach Österreich direkt an den Kunden des Händlers versendet. Der Händler verlangt eine Rechnungsstellung an sich ohne USt-Ausweis. Der Geschäftspartner meines Mandanten will die Rechnung mit deutscher USt ausstellen. Meiner Meinung nach ist es aber korrekt, wenn der Mandant die Rechnung netto an den Händler stellt. Daher bitte ich um Antwort auf die Frage, ob die Rechnungsstellung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung richtigerweise netto zu erfolgen hat. 
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