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520 ?-Job,Firmenfahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,Geringfügigkeitsgrenze

Kann eine geringfügig Angestellte (Ehefrau des Unternehmers, EUR 520 monatl. Gehalt) zusätzlich ein Firmenfahrrad vom AG gestellt bekommen oder wird damit die Geringfügigkeitsgrenze überschritten und sie wäre dann sozialversicherungspflichtig (wie bei Kfz-Nutzung)?
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