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Strom,Mitarbeiter

Eine Stiftung hat eine elektrische Ladevorrichtung für Kfz. Diese wird auch von dem Stiftungsvorstand für sein privates Fahrzeug genutzt. Der Stiftungsvorstand ist ehrenamtlich für die Stiftung tätig. § 3 Nr. 46 EStG gewährt nach dem Wortlaut eine Steuerbefreiung für Mitarbeiter, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Kann diese Regelung entsprechend auch für ehrenamtliche Mitarbeiter angewandt werden? Gibt es für Ehrenamtler ansonsten eine vergleichbare Regelung? Wie wäre die korrekte steuerliche Behandlung? Wäre es denkbar, den Sachbezug mit Verweis auf § 26a EStG als steuerfreie Einnahme zu behandeln?
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