Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ladesäulen,Steuerfreiheit

Für einen AN (Gesellschafter/GF) wurde am 03.05.2023 ein E-Fahrzeug geleast, für welches wegen Überschreitung der 60.000€-Grenze ein Sachbezug 0,5 % vom BLNP ermittelt wird. Dieses Fahrzeug wurde aufgrund von Lieferschwierigkeiten mit einer langen Verzögerung zur Verfügung gestellt. Im Vorfeld hatte der AN auf eigene Rechnung am 12.04. 2022 eine ID.Carger Pro Wallbox (1.002,50 €) angeschafft, welche nun auf Firmenkosten (beauftragt 17.05.2022) am 17.05.2023 bei ihm zu Hause installiert wurde (Kosten 1.298,65 €/Rg. wurde auf die Firma ausgestellt). Fraglich ist nun, ob der Arbeitgeber dem AN die Kosten für die Wallbox steuerfrei erstatten kann. a) Die Ladevorrichtung nebst Installationskosten wird Betriebsvermögen (ohne VST-Abzug für die Wallbox, sondern nur für die Installationskosten) und dem AN zeitweise (also für die Dauer der Nutzung) unentgeltlich überlassen (Rz. 18 BMF-Schreiben 29.09.2020)  Komplett steuerfrei (?)  Ist hier die Stromkosten-Pauschale Tz. 24 (BMF-Schreiben 29.09.2020) möglich – und wenn ja, in welcher Höhe? oder b) Der AG übernimmt sämtliche Kosten und die Wallbox incl. Installationskosten werden Eigentum des AN (Rz. 27 BMF-Schreiben 29.09.2020), also nicht Betriebsvermögen.  Pauschsteuer 25 %  Ist hier die Stromkosten-Pauschale Tz. 24 (BMF-Schreiben 29.09.2020) möglich – und wenn ja, in welcher Höhe? Wie verhält es sich in diesem Falle mit der Vorsteuer aus der o.g. Installationsrechnung über brutto 1.298,65 €?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen