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Verpflegungspauschale,Niederlande

Bei einem unserer Mandanten hat sich zum folgenden Sachverhalt die Frage über die zutreffende Höhe der zu berücksichtigenden Verpflegungspauschale ergeben: Ein Mitarbeiter führt eine Dienstreise über mehrere Wochen (26.09.–15.10.) durch. Dabei verrichtet der Mitarbeiter seine dienstliche Tätigkeit jeden Tag in Belgien und fährt jeden Abend zur Übernachtung in die Niederlande. Die Niederlande ist also jeden Tag das zuletzt erreichte Land vor 24 Uhr. Sind in diesem Fall die VMA für Belgien oder für die Niederlande maßgeblich? Bestehen Unterschiede zwischen den An- und Abreisetagen und den Zwischentagen? Es wäre schön, wenn Sie Ihre Ausführungen mit entsprechenden Fundstellen versehen könnten.
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