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Bonus,Fünftelregelung

Sachverhalt: Eine Immobilienmakler-GmbH hat einen Fremdgeschäftsführer. Für diesen sind in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils 30.000 € Rückstellung für Tantieme gebildet worden. Die Zahlungen steht noch aus. In 2025 ist der Geschäftsführer Rentner und hat deutlich geringere Bezüge. Er überlegt, dass er die 90.000 € zusammengeballt als eine Summe in 2025 erhält, um die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen. Diese würde sich dann sehr günstig auswirken. Fragen: 1. Ist die Fünftelregelung in 2025 auf diesen Fall anwendbar? 2. Wenn Zweifel an der Anwendbarkeit bestehen würden, welche Möglichkeiten zur positiven Gestaltung des Sachverhalts bestehen.
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