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Lohnsteuerprüfung,§ 46 EStG,§ 149 EStG

Eine Arbeitnehmerin (AN) hat nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer Lohnsteueraussenprüfung wird festgestellt, dass der Arbeitgeber den Bruttolistenpreis des Firmenwagen falsch - zu niedrig festgesetzt hat. Der Lohnsteuerprüfer schickt eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt der AN. Dieses fordert die AN nun auf rückwirkend für 4 Jahre Erklärungen einzureichen. Handelt es sich hier um eine Pflichtveranlagung nach § 46 ESTG Ist das Finanzamt berechtigt die Erklärungen (die zu Nachzahlungen führen) anzufordern. Ist mit Verspätungszuschlägen zu rechnen.
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