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Doppelte Haushaltsführung,Beendigung,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Sachverhalt: EM + EF sind verheiratet. EF arbeitet in München, Ehemann in Bremerhaven. Bisher lag unstrittig eine doppelte Haushaltsführung vor. Die EF hat am 31.07.2020 dort ihren Job verloren und sich um einen neuen bemüht. Die KInder gehen dort weiterhin zur Schule. Mitte 2021 hat Sie einen neuen Job in der Umgebung gefunden. Das Finanzamt erkennt sowohl die Heimfahrten wie auch die Miete für die Monate 08-12 nicht mehr an. Ist diese Rechtsauffassung korrekt?
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