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Kinderbetreuung,Steuerfreiheit,§ 3 Nr. 33 EStG

Meine Anfrage bezieht sich auf die lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Ausgaben durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber möchte für die Kinder von seinen Mitarbeitern ein Ferienprogramm anbieten und hierfür die Kosten übernehmen. 1. Frage: Sind die Kosten/Ausgaben des Arbeitgebers für das Ferienprogramm für die Kinder seiner Mitarbeiter für die Arbeitnehmer lohnsteuerfrei/sozialversicherungsfrei (Zuwendungen) oder ist hier evtl. ein geldwerter Vorteil bzw. steuerpflichtiger Arbeitslohn für diese Zuwendung zu versteuern? 2. Frage: Gibt es für den Arbeitgeber eine Höchstgrenze für diese Ausgaben zum Ferienprogramm? 3. Frage: Spielt das Alter der Kinder (z.B. nicht schulpflichtig und schulpflichtig) für die steuerrechtliche/sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eine Rolle?
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