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geringfügiges Beschäftigungsverhältnis,Barlohn und Sachbezug,Mindestlohn

Bei meiner GmbH ist der Gesellschafter/Geschäftsführer sozialversicherungsfrei und er hat ein monatliches Geschäftsführergehalt von 300€ brutto (Minijob). Außerdem hat er einen Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis beträgt 46.100€ und wird mit 1% (461€) monatlich über die Lohnabrechnung abgerechnet. Gibt es hier irgendwelche Probleme oder kann ich das so problemlos abrechnen?
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