Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Amtshaftung,Pflichtverletzung,Schadensersatz

Wir haben die Einkommensteuererklärung 2022 für einen Mandanten elektronisch eingereicht. Bei der Erklärung der nichtselbständigen Einkünfte sind wir von den, vom Arbeitgeber gemeldeten Werten, abgewichen. Es wurde eine ausgezahlte Abfindung als "normale" Einkünfte gemeldet. Die Einordnung als außergewöhnliche Einkünfte ist zwischenzeitlich unstrittig. Zeitgleich mit der Einreichung der Erklärung haben wir das Urteil auf dem die Abfindung beruht und die zugehörige Erläuterung, dass wir deshalb von den gemeldeten Einkünften abweichen übermittelt. Der Bescheid erging dann trotzdem gemäß der vom Arbeitgeber gemeldeten Werte. Unserem Einspruch dagegen wurde zwar entsprochen, der beantragte Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung bezüglich unserer Rechnung wegen des Einspruchs wurde aber abgelehnt. Unsere Begründung war, dass alle Unterlagen die zu der Einordnung als Abfindung notwendig waren mit der Erklärung eingereicht wurden und dass somit bei einer ordentlichen Bearbeitung der Unterlagen zumindest eine Rückfrage bezüglich der Besteuerung hätte erfolgen müssen und nicht ein Bescheid erlassen wird ohne die eingereichten Unterlagen zu würdigen. Das Finanzamt begründet die die Ablehnung der Amtspflichtverletzung wie folgt: "Die Bearbeitung der Steuererklärungen erfolgt mittlerweile streng nach RMS-Grundsätzen, so dass nur die Angaben in der Steuererklärung überprüft werden, zu denen es einen RMS-Hinweis gibt. Unterlagen, die Zusammenhang mit einer Steuererklärung vorgelegt werden, werden grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn es dazu einen RMS-Hinweis gibt. Ansonsten werden vorgelegte Unterlagen nicht gesichtet und berücksichtigt." In der eingereichten Erklärung haben wir nicht angekreuzt, dass von den gemeldeten Werten abgewichen wird, da dies aus unserer Sicht offensichtlich war. Meine Frage ist, ob eine Pflichtverletzung des Bearbeiters vorlag.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen