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Lohnzahlungen dritter Seite,Kundenbindungsprogramme (§ 3 Nr. 38 EStG)

Mandant ist als Arbeitnehmer im Vertrieb bei einem IT-Systemhaus (Arbeitgeber) angestellt; er berät die Kunden des Arbeitgebers und hat das Ziel Aufträge zu Soft- und Hardware sowie Wartungsverträge zu verkaufen. Wenn er hierbei von einem bestimmten Hersteller dessen Produkte an die Kunden verkauft, erhält er von dem Hersteller Bonuspunkte gutgeschrieben; mit diesen kann er sich z. B. ein Notebook von einem Dritten im Internet kaufen. Der Hersteller und der Arbeitgeber sind Kooperationspartner in der Form, dass der Arbeitgeber Produkte vom Hersteller kauft und diese mit seiner Dienstleistung an die Kunden verkauft und bei Abnahme bestimmter Mengen einen günstigen Einkaufspreis erzielt. Der Arbeitnehmer erhält aber nur von seinem Arbeitgeber ein Gehalt; vom Hersteller erhält er nur die Bonuspunkte. Der Dritte als Internethändler akzeptiert die Bonuspunkte, hat aber keine Vertragsbeziehungen mit dem Arbeitgeber. Wie der Dritte und der Hersteller abrechnen ist nicht bekannt. Sind die Bonuspunkte beim Arbeitnehmer als Lohn des Arbeitgebers zu versteuern oder hat der Hersteller eine pauschale Besteuerung vorzunehmen? Gibt es hier eine Freigrenze? Vielen Dank.
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