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Zinsverzicht,Arbeitslohn von dritter Seite

Wir betreuen einen Mandanten welcher bei einer deutschen Aktiengesellschaft angestellt ist. Im Rahmen eines Programms einer ausländischen Konzerngesellschaft hat er Darlehen erhalten (Mitarbeiter Bindung). Geregelt ist dort , dass für jedes Jahr der Zugehörigkeit die entsprechende Zinszahlung zu erlassen ist. Die Frage ist hier, wer hat den Zinsverzicht zu versteuern? Der deutsche Arbeitgeber , der ausländische Darlehehensgeber oder der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.
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