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§ 3 Nr. 63 EStG,Riester

Guten Tag, eine Arbeitgeberin beschäftigt eine Mini-Jobberin in den Jahren 2019 bis 2022 mit dem Betrag von 450 € Monat. Die Arbeitnehmerin leistet darüber hinaus Überstunden, die in eine Altersversorgung eingezahlt werden. Es handelt sich um eine Riester-Rente und die Prüferin moniert, dass eine Riester-Rente keine betr. Altersversorgung ist und daher die Überstunden dem Arbeitslohn hinzuzurechnen sind. Die Arbeitnehmerin bezieht eine Erwerbsminderungsrente und hat kein weiteres Beschäftigungsverhältnis. Frage ist, ob eine Einzahlung in eine Riesterrente auch nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigt ist. Vielen Dank für Ihe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Torsten Bernert
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