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Witwenabfindung,Vereinbarung der Abfindung

Gesellschafter-Geschäftsführer zu 70 % verstirbt im Jahr 2018, kurz bevor es zur Zahlung der betrieblichen Rente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kommt. Die Anteile wurden von seinen Kindern übernommen. Es bestand eine Witwenrentenzusage. Die Witwe war nicht im Unternehmen tätig. Sie erhält seit dem Tod des GF-Gesellschafters eine Witwenrente in Höhe von 60 % der seinerzeitigen Zusage. Nunmehr müssen die Erben der Anteile (Kinder) als Folge von wirtschaftlichen Einbrüchen durch Corona das Unternehmen schließen. Kann man den Rentenanspruch der Witwe durch Einmalbetrag (lohnsteuerpflichtig) abfinden, oder ist die Rente über z.B. eine Renten GmbH weiter zu zahlen?
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