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Abschiedsprämie,DBA,Fünftelregelung

Wir haben eine Mandantin, eine deutsche GmbH, die ihre Muttergesellschaft in Japan (MU) hat. Ein Arbeitnehmer (A), der von MU entsandt wurde, hat zum Dank für seine knapp 13 Jahre Betriebstreue eine Abschiedsprämie von ca. 7.000.000 JPY erhalten, da sein Arbeitsvertrag mit Erreichen des 60. Lebensjahres beendet wurde. Die Abschiedsprämie wurde in Japan bereits anteilig für den Zeitraum, in dem er in Japan tätig war (bis zu seiner Entsendung nach Deutschland), versteuert. Tage insgesamt 4.672 Davon in Japan 98 Tage Rest in Deutschland 4.574 Tage 7.000.000 JPY x 98/4.672 = ca. 146.832 JPY = in Japan versteuerter Bruttobetrag Auf sein japanisches Konto wurden ca. 6.870.000 JPY eingezahlt. A und MU haben einen erneuten Arbeitsvertrag abgeschlossen, und A arbeitet weiterhin für unsere Mandantin als Geschäftsführer. A ist in Deutschland ansässig. Fragen: 1. Können wir diese zeitanteilige Berechnung auch im deutschen Steuerrecht anwenden? 2. Kann die sog. Fünftelregelung nach § 34 EStG hierzu angewendet werden?
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