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Entsendung,Tätigkeit in Brasilien

Ein Arbeitnehmer hat seinen Wohnsitz gem. § 8 AO seit neun Jahren in Deutschland und ist bei einem deutschen Unternehmen beschäftigt. Der Arbeitnehmer ist verheiratet und hat eine Tochter. Ehefrau und Tochter leben in Brasilien. Der Arbeitnehmer wird im Rahmen der Steuerklasse I besteuert. Im Rahmen eines Projekts der deutschen Firma in Brasilien ist der Arbeitnehmer seit Mai 2021 bis voraussichtlich September 2023 vor Ort in Brasilien tätig. In diesem Zeitraum kehrt der Arbeitnehmer nicht nach Deutschland zurück. Fragestellung: Unseres Erachtens handelt es sich dabei nicht um eine Entsendung, da der Zeitraum von 24 Kalendermonaten überschritten wurde. Kann der Arbeitnehmer seine in Deutschland abgeführte Steuer zurückfordern? Wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn er nur bis einschließlich September 2022 in Brasilien entsandt war?
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