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§ 19 EStG,Zurverfügungstellung eines Fitnessstudios als geldwerter Vorteil

Unternehmer X möchte im eigenen Betrieb ein kleines Fitness-Studio einrichten. Die Mitarbeiter sollen dieses kostenlos nutzen können. Er verspricht sich davon auch positive Effekte bzgl. Krankenstand und allgemeiner Fitness, sowohl bei seinen Verwaltungsangestellten (mehr Bewegung) als auch bei seinen Produktionsmitarbeitern (müssen teilweise schwer heben). Wie ist das Vorhaben steuerlich zu werten für den Betrieb selbst und für einen evtl. geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter?
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